Das Wesen der Fördermitgliedschaft:
Das Wesen der Fördermitgliedschaft besteht in der uneigennützigen materiellen und ideellen Förderung der Arbeit und der Ziele des ADFC.
Dafür gibt es eine Reihe von Gegenleistungen, die eine Fördermitgliedschaft noch interessanter machen:
- Fördermitglieder erhalten zweimonatlich das bundesweit erscheinende ADFC-Magazin "Radwelt". Weitere Exemplare zur Weitergabe und zum Verkauf können Sie zu Sonderkonditionen erhalten.
- Fördermitglieder erhalten unsere Infos kostenlos bzw. günstiger als Nichtmitglieder (Themen der Infos z.B.: Tipps für die Radtour, Fahrradschlösser, Kinderfahrräder, Fahrradanhänger etc.)
- Fördermitglieder können in ihren Werbemaßnahmen auf ihre Fördermitgliedschaft hinweisen und so ihr besonderes Engagement für das Radfahren beweisen. Für Fahrradläden, gastronomische Betriebe etc. sind Aufkleber, die auf die Fördermitgliedschaft beim ADFC hinweisen, erhältlich.
- In den Verbraucherinformationen des ADFC können Fördermitglieder zu günstigen Konditionen werben.
- Bei Anzeigenschaltungen im Tourenprogrammheft des ADFC Kreisverband Offenbach e.V. erhalten Fördermitglieder einen Rabatt von 50% auf den regulären Anzeigenpreis.
- Die Fördermitglieder werden im Mitgliederrundbrief des ADFC Kreisverband Offenbach e.V. genannt. Das Magazin erscheint alle zwei Monate und wird seinen Mitgliedern zugesandt und z.T. darüber hinaus verteilt.
- Als Fördermitglied erscheinen Sie außerdem auf diversen Internetseiten von ADFC-Gliederungen. Auf Wunsch installieren wir hier einen Link auf Ihre Homepage.
Folgende jährlichen Mindestbeitragssätze gelten für Fördermitgliedschaften:
- Städte und andere Kommunale Körperschaften
Richtsatz: 5 ¤ je Einwohner, mindestens aber 500 ¤ - Fahrradhändler, gastronomische Betriebe,
Planungsbüros und andere Unternehmen
Richtsatz: 25 ¤ je fahrradbezogenem Beschäftigten, mindestens aber 100 ¤
Informationen zur Fördermitgliedschaft gibt
es in der ADFC-Bundesgeschäftsstelle,
Postfach 10 77 47, 28077 Bremen






