Willkommen bei den Radtouren des ADFC
Langen/Egelsbach
Einige Informationen
zu Touren
Schwierigkeitsgrade:
*(leicht)
* = 1 Stern: Streckenlänge 20 - 30 km,
ohne nennenswerte Steigungen (Brücken über die Autobahn gibt es selbst i m
flachen, hessischen Ried), weitgehend autofrei. Besonders gut geeignet für
weniger Geübte und Familien mit Kindern. Durchschnittsgeschwindigkeit 14 -
15 km/h, d.h. 16 km/h in der Ebene.
*
* (mittel)
* * = 2
Sterne Distanz: 30 -50 km Strecke ohne nennenswerte Steigungen.
Durchschnittlich 15 - 16 km/h, d. h. 17 - 18 km/h in der Ebene.
*
* * (mittelschwer)
* * * = 3
Sterne: Streckenlänge 40 - 80 km, auch mit leichten Steigungen.
Streckenabschnitte auf Straßen können vorkommen und etwas Ausdauer ist
erforderlich. Durchschnittlich 16 - 18 km/h, d.h. 18 - 20 km/h in der Ebene.
Bei kurzen DreiSterneTouren müssen mehrere Steigungen bewältigt werden.
*
* * * (anspruchsvoll)
* * * * = 4
Sterne: Streckenlänge 70 -110 km mit einigen Höhenunterschieden. Keine Tour
für Anfänger, aber für geübte Radler gut zu bewältigen. Empfehlenswert ist
ein Fahrrad mit Gangschaltung. Durchschnittlich 18- 20 km/h, d.h. 22 - 24
km/h in der Ebene.
*
* * * * (sportlich)
* * * * * = 5
Sterne: Streckenlänge 80 - 150 km, teilweise mit großen Höhenunterschieden.
Zügige Fahrweise, aber keine Rennveranstaltung. Fahrrad mit Ketten oder
guter Nabenschaltung unbedingt erforderlich. Durchschnittsgeschwindigkeit 17
- 22 km/h, d.h. mindestens 23km/h in der Ebene. Allerdings ist bei diesen
Touren die Durchschnittsgeschwindigkeit nicht entscheidend, sondern eher die
Höhenangaben und ab 800 Höhenmeter sollten nur bergerprobte Radler
teilnehmen.
1. Abstand zum Vordermann mindestens eine Radlänge
(Reaktion und Bremsweg).
2. Abstände innerhalb der Gruppe nicht zu groß werden lassen, damit man von
anderen Verkehrsteilnehmern als zusammengehörende Gruppe erkannt wird.
3. An Ampeln, Kreuzungen und Querungen von Hauptstraßen zügig und als Gruppe
anfahren, auf der Gegenseite Platz schaffen für die Nachkommenden.
4. Auf öffentlichen Straßen müssen Radfahrer hintereinander fahren. Ab einer
Gruppe mit 16 Teilnehmern ist jedoch das Fahren auch zu zweit nebeneinander
erlaubt, zusätzlich gibt es die Möglichkeit, im
"geschlossenen Verband" zu fahren .
5. Wenn es nötig ist, wieder hintereinander zu fahren (z. B. bei
Gegenverkehr oder Überholungen auf engen Straßen, Fahrradwegen und
Engstellen) früh und zügig mit dem Einfädeln beginnen.
6. Zum Einfädeln aus einer Nebeneinander-Position bremst der Linksfahrer ab
und fädelt sich in die Lücke hinter seinem rechten Partner ein. Um den
nötigen Platz zu schaffen, nimmt der folgende Rechtsfahrer nötigenfalls
etwas Tempo weg und vergrößert so den Abstand zum Vordermann.
7. Der Gruppenleiter wird nur in Notfällen überholt.
8. Anhalten (außer in Notfällen) nur so, dass andere Verkehrsteilnehmer
nicht behindert werden, das gilt auch für das Parken der Drahtesel.
9. Handzeichen des Gruppenleiters:
- Arm nach rechts oder links: Abbiegen in entsprechende Richtung.
- Erhobener Arm: ACHTUNG, z.B. Bahnübergang, Ampel, Pfosten, Engstelle,
Belagwechsel.
- Arm nach unten: ACHTUNG, z.B. Schlagloch, Gully, Schwelle, Querrinne,
Glasscherben.
Die Handzeichen sind von jedem Teilnehmer nach hinten weiterzugeben.
Fahren mindestens 16 Radfahrer in einer Gruppe, können
sie einen sog. geschlossenen Verband bilden.
Geschlossen ist ein Verband immer dann, wenn er für andere
Verkehrsteilnehmer deutlich als solcher erkennbar ist (§ 27 Abs. 3 Satz 1
StVO). Zu beachten ist, daß der geschlossene Verband als ein einziger
Verkehrsteilnehmer zählt. Fährt das Führungsfahrzeug berechtigterweise (z.B.
wenn eine Ampel "grün" zeigt) in die Kreuzung ein, darf der Rest des
Verbands folgen, selbst wenn die Ampel mittlerweile auf "rot" umgesprungen
ist. Die übrigen Fahrzeuge müssen also nicht ihrerseits Halte- oder
Wartepflichten einhalten (LG Verden, Urteil vom 02.02.1989, Az. Ns Ds 2 Js
10396/88). Radfahrer dürfen im Verband auch zu zweit nebeneinander fahren,
auf der Fahrbahn auch dann, wenn ein Radweg vorhanden ist. Wird der Radweg
benutzt, gelten die Radfahrer als Einzelpersonen. Allerdings ist das Fahren
im geschlossenen Verband nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht
behindert wird. Nötigenfalls muß der Verband in einer Reihe fahren. Das
Fahren als geschlossener Verband ist grundsätzlich nicht als übermäßige
Straßenbenutzung anzusehen, so daß eine behördliche Genehmigung nicht
erforderlich ist.